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Agri-Photovoltaik: Bessere Chancen für kleinere Anlagen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes zugunsten der Agri-Photovoltaik, fordert aber auch Genehmigungen zu vereinfachen.

  • Das Erneuerbare Energien Gesetz wurde reformiert
  • Agri-Photovoltaik hat hohes Potential
  • Der DBV, Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl schlagen schnellere Genehmigungsverfahren vor

Durch die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Gleichzeitig soll bezüglich der EU-Direktzahlungen ab 2023 ein gesetzlicher Anspruch auf 85 Prozent der flächenbezogenen Zahlungen bestehen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Möglichkeit, fordert aber auch, aufgeständerte Anlagen weiterhin zielgerichtet zu fördern und Genehmigungen zu vereinfachen.

Agri-Photovoltaik: Hohes Potential für die Energiewende

Das Potenzial der Technologie ist groß: Würden die in Deutschland bis 2030 geplanten Freiflächenanlagen von 80.000 Hektar zur Hälfte als hoch aufgeständerte Agri-PV errichtet, könnten damit im Durchschnitt circa 30.000 Terawattstunden Strom jährlich erzeugt werden. „Agri-PV kann zukünftig sicherlich ein wichtiger Baustein für die Energiewende werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte sehen in Agri-PV eine gute Möglichkeit, erneuerbare Energien mit Landwirtschaft zu vereinen“, sagt Udo Hemmerling, stellvertretender DBV-Generalsekretär. Die Politik müsse Rahmenbedingungen schaffen, die auch kleinere Agri-PV-Anlagen wirtschaftlich attraktiv machen und den Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, sie selbst zu betreiben. Der DBV, Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl empfehlen, dass auch hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, die nach dem EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, eine Technologieprämie erhalten können. Vor der Ausschreibungspflicht befreit sind grundsätzlich Anlagen mit weniger als ein Megawatt Nennleistung. Im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liegt die Grenze sogar bei 6 Megawatt Nennleistung. Insbesondere kleine Anlagen ermöglichen, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können. Die notwendigen Investitionen können von ihnen leichter gestemmt werden.

Genehmigungen dauern zu lange

Ein weiteres Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials von Agri-PV stellt laut DBV die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. „Da Agri-PV-Anlagen im Außenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. “Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögern damit den Markthochlauf der Agri-PV“, so Prof. Dr. Michael Frey, von der Hochschule Kehl. Laut des DBV und der Wissenschaftler sollten kleinere Anlagen privilegiert werden.

Foto: AgroSolar Europe